…noch Theologie studiert, aber in der aktuellen Diskussion frage ich mich folgendes: Warum erhebt der Staat nicht einfach Klage gegen Unbekannt und lobt dann 2,5 Millionen für sachdienliche Hinweise aus? Bei meinen lächerlich geringen Steuerschulden im Jahre 1996 war ihnen ja auch jedes Mittel recht.
Gute Idee 🙂
das ist wieder so ein Fall von „Der Zweck heiligt die Mittel“.
Klar, Steuerhinterziehung ist, und das „Verklappen“ am Fiskus vorbei von größeren Euronen-Beträgen auf Schweizer Konten ist genau dieses, strafrechtlich relevant und zudem auch schädlich für die eh sehr maroden Staatsfinanzen.
Aber darf sich der Staat hier über seine eigenen Spielregeln hinwegsetzen. Wir sind hier beim Thema „finaler Rettungsschuss“ (wobei der IIRC inzwischen juristisch geregelt ist) und der (Androhung von) Folter – also in beiden Fällen dem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit.
Der CD liegt eine Straftat zu Grunde, ein Datenmisbrauch. Es ist nichts Anderes als die in der Vergangenheit abgezogenen Informationen bei div. Deutschen Großkonzernen.
Aber im konkreten Fall soll der „Datendieb“ nicht bestraft sondern mit 2,5 Mio. belohnt werden.
Bedeutet das jetzt im Umkehrschluss, dass ich irgendwelche Daten zusammenklauben darf, wenn ich im Anschluss, also beim Auffliegen des Ganzen, glaubhaft darlegen kann, dass ich die Daten auf strafrechtlich relevante Hinweise überprüfen und sie dann den Ermittlungsbehörden zum Kauf anbieten wollte?
Wann ist der Datenmissbrauch zukünftig strafbar?
Ich persönlich finde das alles sehr bedenklich.
Sicher wäre es einfacher für alle Beteiligten, wenn der Kollege die Daten zwecks Vereitlung einer Straftat gratis abgeben würde. Wenn ich sähe, daß ein Arbeitskollege Firmengelder auf die Seite schafft, muß ich das ja auch melden dürfen. Sonst kommt einer auf die Idee, das Schweigen des Bankers angesichts der Steuerhinterziehung mit dem Schweigen eins Mafiosis angesicht von Mord und Vergewaltigung zu vergleichen.
Problematisch ist halt a) die Bezahlung und b) die Ländergrenze. Aber so wie man sich heute in den USA nicht mehr an der Bundesgrezen hinstellen und der Polizei auf der anderen Seite den Finger zeigen kann, so sollte auch ein Straftat verfolgt werden dürfen, wenn sie über eine Ländergrenze hinweg begangen wird.
Ich würde vorschlagen, wir machen da zwei Fälle draus: 1) Belohnung mit 2,5 Millionen für die Steuersache. 2) Bestrafung mit 2,5 Millionen wegen des Datenklaus. Wie gewonnen, so zerronnen. – Was dann auch für die Steuerflüchtlinge gilt.
Klingt doch echt gut..
Bin Ich mal gespannt was dabei raus kommen wird.. 😉
Sarah